Leitlinie
"Besonderer Kündigungsschutz wirkt nur, wenn er früh erkannt und sofort in die Strategie eingebaut wird."
Die überlassenen Materialien verweisen ausdrücklich auf Sonderkündigungsschutz nach Mutterschutzrecht, BEEG, SGB IX sowie auf Mandatsträger. Zusätzlich zeigen die Unterlagen zum Kündigungsschutz, dass besondere Schutzregime auch außerhalb des allgemeinen KSchG die entscheidende Verteidigungslinie sein können.
Quellgedanke aus dem überlassenen Material zu Sonderkündigungsschutz, Mandatsträgern, Elternzeit, Schwangerschaft und Schwerbehinderung.
Sofort offenlegen
Besondere Schutzpositionen müssen früh benannt und belegt werden, damit sie strategisch wirksam werden können.
Zustimmungspflichten
Je nach Schutzregime kann eine Kündigung ohne vorgeschaltete Zustimmung oder besonderes Verfahren bereits deshalb rechtswidrig sein.
Fristen bleiben wichtig
Auch bei besonderem Kündigungsschutz dürfen die arbeitsgerichtlichen Fristen regelmäßig nicht vernachlässigt werden.