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Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage und Kostenübernahme strukturiert vorprüfen.

Im Kündigungsschutz entscheidet die Rechtsschutzversicherung oft darüber, ob die eigene Kostenfrage sofort in den Hintergrund tritt. Diese Seite führt deshalb Versicherer, Wartezeit, Versicherungsfall und Zielrichtung in einem automatisierten Vorcheck zusammen, bevor Deckungsanfrage, Mandatsaufnahme und Fallstrategie anwaltlich verdichtet werden.

Prüfprogramm

Wartezeit, Versicherungsfall und konkrete Interessenwahrnehmung stehen im Zentrum.

Für eine belastbare Deckungsanfrage genügt kein bloßer Hinweis auf eine Kündigung. Maßgeblich sind Versicherungsbeginn, Datum des Auslösers, arbeitsrechtliche Einordnung und das konkrete Ziel, das gegenüber dem Arbeitgeber verfolgt werden soll.

Versicherer Versicherungsbeginn Auslöser Zielrichtung
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Hinweis: Die Einschätzung beruht auf Ihren Angaben. Verbindlich entscheidet weiterhin allein die Rechtsschutzversicherung; die endgültige rechtliche Bewertung erfolgt erst nach anwaltlicher Prüfung.
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Was zuerst geprüft wird

Deckung, Wartezeit und Versicherungsfall müssen sauber getrennt werden.

Nicht jede arbeitsrechtliche Police greift automatisch. Vor der ersten Anfrage lohnt deshalb die kurze saubere Prüfung, welche Police in Betracht kommt und ob der Versicherungsfall im Sinne des Versicherers bereits ausgelöst wurde.

Police

Eigene, Partner- oder Familienversicherung kann relevant sein.

Zuerst wird geprüft, ob Arbeitsrechtsschutz über die eigene Police greift. Je nach Vertragskonstellation kann aber auch eine Mitversicherung über Partner oder Eltern in Betracht kommen.

Versicherungsfall

Nach Zugang einer Kündigung ist die Deckungslage meist deutlich einfacher.

Liegt die schriftliche Kündigung bereits vor, ist der Versicherungsfall regelmäßig eingetreten. Schwieriger wird es, wenn der Arbeitgeber nur mündlich eine Kündigung in Aussicht stellt und der Versicherer das noch als bloße Vorfeldberatung einordnen will.

Wartezeit

Eine neue Police hilft nicht rückwirkend für die schon ausgesprochene Kündigung.

Wer die Kündigung bereits erhalten hat, kann für diesen Fall regelmäßig nicht mehr kurzfristig Versicherungsschutz einkaufen. Vor Ausspruch einer Kündigung kann eine rechtzeitig abgeschlossene Police dagegen später noch wertvoll werden.

Zusammenarbeit

So läuft die Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung typischerweise ab.

  • 1 Police, Selbstbeteiligung und Vertragsbeginn werden kurz geklärt.
  • 2 Der arbeitsrechtliche Sachverhalt wird so aufbereitet, dass der Versicherungsfall klar erkennbar ist.
  • 3 Die Deckungsanfrage wird mit den nötigen Eckdaten gestellt und bei Rückfragen nachgeschärft.
  • 4 Nach Deckungszusage kann die Fallführung unmittelbar ohne zusätzliche Kostenunsicherheit fortgesetzt werden.
Praxisfälle

Was häufig besondere Aufmerksamkeit verlangt.

Wenn noch keine Police besteht

Für die bereits ausgesprochene Kündigung ist es meist zu spät.

Rechtsschutzversicherungen arbeiten typischerweise mit Wartezeiten. Ist die Kündigung bereits zugegangen, lässt sich dieser konkrete Fall regelmäßig nicht mehr durch einen nachträglichen Abschluss absichern.

Liegt aber bislang nur eine Ankündigung eines Stellenabbaus oder einer Trennung vor und zieht sich der Entscheidungsprozess des Arbeitgebers hin, kann eine neu abgeschlossene Police für den späteren tatsächlichen Versicherungsfall noch relevant werden.

Kanzleinutzen

Deckungszusage und Fallstrategie sollten parallel laufen.

Die Rechtsschutzfrage darf nicht neben der Fristprüfung herlaufen. Wer beides verzahnt, gewinnt Zeit: Deckungszusage, Unterlagen, Klagefrist, Vergleichslinie und wirtschaftliches Zielbild werden aus einem Guss vorbereitet.

Wichtig: Auch mit Rechtsschutzversicherung bleibt die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage zwingend. Die Deckungszusage ersetzt keine fristwahrende anwaltliche Reaktion.
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Rechtsschutz ist ein Hebel, aber nicht die ganze Strategie.

Deckungszusage, Kostenbild, Vergleichsoption und Fristlage müssen zusammengeführt werden. Von hier aus können Sie direkt wieder zur Hauptseite wechseln oder ohne Umweg in die Mandanten-Anfrage gehen.