Fest hinterlegt
Keine unnötigen Eingaben, sondern die arbeitsrechtliche Standardsituation.
Der Rechner arbeitet bewusst nur mit den für Kündigungsschutz typischen Parametern. Ein Mandant, ein Gegner, 19 % Umsatzsteuer,
neue Rechtslage ab 01.06.2025 sowie die Gegenüberstellung von außergerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Vertretung plus 1. Instanz.
- Ein positives Zeugnis erhöht den hier angesetzten Streitwert um ein Bruttomonatsgehalt.
- Der Wunsch nach einer Abfindung löst in Vergleichsszenarien eine Einigungsgebühr aus.
- Im Arbeitsrecht der ersten Instanz entfallen bei einem Vergleich die Gerichtskosten regelmäßig vollständig.
Hinweis:
Die Zusammenfassung des Rechners enthält zusätzlich die Besonderheiten zu § 12a ArbGG, Gerichtskosten, Streitwert und Rechtsschutzversicherung.