Logo der Kanzlei Dr. Schmied Arbeitsrecht Rechtsanwalt für Kündigungsschutz
Zurück zur Hauptseite Kündigungsschutz 1. Kosten

Kosten einer Kündigungsschutzklage realistisch einordnen.

Im Arbeitsrecht gelten in der ersten Instanz andere Spielregeln als im gewöhnlichen Zivilprozess. Genau deshalb muss das Kostenrisiko für Kündigungsschutzfälle eigenständig betrachtet werden: eigene Anwaltskosten, kein Gegneranwalt-Risiko und regelmäßig keine Gerichtskosten bei Vergleich.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht reduziert das unkalkulierbare Risiko.

Gerade Arbeitnehmer sollen nicht davon abgeschreckt werden, eine Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Deshalb sind Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kostenerstattung in der ersten Instanz arbeitsrechtlich bewusst anders ausgestaltet.

1. Eigener Anwalt

Keine Kostenerstattung, aber auch kein Risiko für den Arbeitgeberanwalt.

Selbst bei vollständigem Obsiegen bekommen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz regelmäßig nicht vom Arbeitgeber erstattet. Dafür bleibt umgekehrt der Anwalt des Arbeitgebers grundsätzlich außerhalb Ihres Kostenrisikos.

2. Gerichtskosten

Gerichtskosten gibt es nur ohne Vergleich und regelmäßig erst am Ende.

Für die Klage müssen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten in der ersten Instanz typischerweise ganz.

3. Streitwert

Die Berechnungsbasis ist meist das Bruttomonatsgehalt.

Für die Kündigungsschutzklage werden regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter angesetzt. Wenn zugleich ein positives Zeugnis geltend gemacht wird, steigt der hier angesetzte Streitwert auf vier Monatsgehälter.

Beispiele

Drei Orientierungswerte für typische Monatsgehälter.

Die folgenden Beispiele arbeiten mit einer typischen Kündigungsschutzklage ohne zusätzlichen Zeugnisantrag und mit dem Ziel, im Vergleich auch eine Abfindung zu regeln. Zusätzliche Streitpunkte können die Beträge erhöhen.

Beispiel 1

2.500 € Bruttomonatsgehalt

Beispiel 2

4.000 € Bruttomonatsgehalt

Beispiel 3

7.000 € Bruttomonatsgehalt

Exakte Orientierung

Wenn Sie exakt wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, füllen Sie das nachfolgende Formular aus.

Abgefragt wird nur, was für diese arbeitsrechtliche Kostenberechnung wirklich relevant ist: Bruttomonatsgehalt, Zeugniswunsch und die Frage, ob eine Abfindung verhandelt werden soll.

Fest hinterlegt

Keine unnötigen Eingaben, sondern die arbeitsrechtliche Standardsituation.

Der Rechner arbeitet bewusst nur mit den für Kündigungsschutz typischen Parametern. Ein Mandant, ein Gegner, 19 % Umsatzsteuer, neue Rechtslage ab 01.06.2025 sowie die Gegenüberstellung von außergerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Vertretung plus 1. Instanz.

Hinweis: Die Zusammenfassung des Rechners enthält zusätzlich die Besonderheiten zu § 12a ArbGG, Gerichtskosten, Streitwert und Rechtsschutzversicherung.
Berechnungsbasis: Kündigungsschutzklage mit 3 Monatsgehältern Streitwert. Bei positivem Zeugnis wird mit 4 Monatsgehältern gerechnet.
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Kosten sind nur ein Teil der Gesamtstrategie im Kündigungsschutz.

Wenn Frist, Erfolgsaussicht, Vergleichschance und Rechtsschutzversicherung zusammengedacht werden, wird aus bloßer Kostenschätzung eine belastbare Entscheidung. Von hier aus geht es direkt zurück zur Hauptseite oder in die Mandanten-Anfrage.