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Ordentliche Kündigung prüfen und Kündigungsschutzklage sauber vorbereiten.

Wer eine ordentliche Kündigung erhält, sucht meist schnelle Klarheit zu Kündigungsschutzklage, Abfindung und Weiterbeschäftigung. Genau dort setzt diese Seite an: Sie prüft, ob betriebsbedingte, personen- oder verhaltensbedingte Gründe tatsächlich tragen, ob mildere Mittel bestanden und ob freie Beschäftigungsalternativen übergangen wurden.

Schneller Einstieg

Von Ordentliche Kündigung direkt in den passenden Lead-Weg.

Nicht jeder Besucher will dieselbe Tiefe. Manche wollen den Fall sofort prüfen lassen, andere zuerst die Abfindung einschätzen oder die Rechtsschutzversicherung klären. Deshalb führen diese Unterseiten jetzt konsequent in drei klare Anfragepfade.

Akuter Fall

Wenn bei Ordentliche Kündigung Fristen laufen, gehört der Fall direkt in die Mandanten-Anfrage.

Dort werden Sachverhalt, Unterlagen, Zielrichtung und Rechtsschutzversicherung geordnet erfasst. Das ist regelmäßig der schnellste Weg zu einer belastbaren Ersteinschätzung.

Abfindung

Wenn die wirtschaftliche Größenordnung zuerst interessiert, führt der nächste Schritt in den Abfindungsrechner.

So wird aus der reinen Recherche schneller ein qualifizierter Lead mit realistischer Verhandlungsorientierung.

Rechtsschutz

Wenn die Kostenfrage noch bremst, räumt die RSV-Vorprüfung diesen Einwand früh aus.

Gerade im Arbeitsrecht entscheidet die Klarheit zu Wartezeit, Deckung und Selbstbeteiligung oft darüber, ob aus Interesse wirklich eine Anfrage wird.

Leitlinie

"Eine ordentliche Kündigung ist nicht deshalb wirksam, weil sie geordnet klingt."

Die überlassenen Materialien zu § 1 KSchG machen deutlich, wie stark Kündigungsschutz von Prognose, Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl abhängt. Genau an diesen Punkten werden vermeintlich saubere Arbeitgebererzählungen oft brüchig.

Quellgedanke aus dem überlassenen Material zu § 1 KSchG, Sozialauswahl und Weiterbeschäftigung.

§ 1 KSchG

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das ist deutlich mehr als eine formale Begründung.

Weiterbeschäftigung

Vor Beendigung ist regelmäßig zu prüfen, ob freie oder zumutbar erreichbare Alternativen bestanden haben.

Sozialauswahl

Gerade bei betriebsbedingter Kündigung entscheiden Vergleichbarkeit, Sozialdaten und dokumentierte Auswahlfehler über den Hebel im Verfahren.

Juristische Leitlinien

Was auf dieser Themenseite rechtlich den Ausschlag gibt.

Das Material zu § 1 KSchG zeigt die Kernachsen sauber auf: Kündigungsgrund, Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl müssen zusammenpassen. Wenn diese Elemente auseinanderfallen, verliert auch ein umfangreich begründetes Kündigungsschreiben schnell an Gewicht.

Orientierung 01

Drei Begründungstypen, aber kein freier Austausch

Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen folgen unterschiedlichen Prüfprogrammen. Der Arbeitgeber kann diese Linien nicht beliebig vermischen, ohne Widersprüche in Prognose, Pflichtverletzung oder Beschäftigungsbedarf zu erzeugen.

Orientierung 02

Weiterbeschäftigung geht Beendigung vor

Die Quellen zu § 1 KSchG betonen, dass vor einer Beendigung zu prüfen ist, ob Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, unter geänderten Bedingungen oder nach zumutbarer Qualifizierung möglich war. Genau dort liegen oft unterschätzte Verteidigungslinien.

Orientierung 03

Sozialauswahl braucht eine echte Vergleichsgruppe

Bei betriebsbedingten Kündigungen reicht kein pauschaler Hinweis auf Umstrukturierung. Auswahlkreis, Austauschbarkeit, Sozialdaten und Herausnahme einzelner Leistungsträger müssen nachvollziehbar zusammenpassen.

Prüfprogramm

Diese Punkte werden im Einzelfall sauber auseinandergezogen.

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber sein eigenes Kündigungsnarrativ tatsächlich tragen kann. Häufig wird genau das bei tieferer Prüfung angreifbar.

Prüffeld 01

Unternehmerische Entscheidung und tatsächlicher Wegfall

Eine betriebsbedingte Kündigung wird nicht allein dadurch wirksam, dass auf Reorganisation verwiesen wird. Es muss nachvollziehbar werden, warum der konkrete Arbeitsplatz dauerhaft entfallen sein soll.

Prüffeld 02

Austauschbarkeit und Auswahlkreis

Wer mit wem vergleichbar ist, entscheidet die Reichweite der Sozialauswahl. Fehler im Auswahlkreis kippen häufig die gesamte betriebsbedingte Argumentation.

Prüffeld 03

Freie Stellen und geänderte Bedingungen

Die Materialien zu § 1 KSchG betonen ausdrücklich die Prüfung anderer Arbeitsplätze sowie einer Beschäftigung unter geänderten Bedingungen. Dieser Punkt wird in der Praxis oft zu grob behandelt.

Prüffeld 04

Prognose, Pflichtverletzung und Abmahnung

Bei personen- oder verhaltensbedingter Kündigung kommt es auf Prognose, Zumutbarkeit und oft auf den vorherigen Umgang mit dem beanstandeten Verhalten an. Auch hier tragen pauschale Vorwürfe selten weit.

Strategie

Wie aus Prüfung, Verhandlung und Prozess eine belastbare Linie wird.

Die Verhandlungslinie entsteht nicht aus Schlagworten, sondern aus sauber belegten Schwachstellen. Erst daraus wird eine starke Position für Weiterbeschäftigung, Vergleich oder Abfindung.

Hebel 01

Weiterbeschäftigung als echte Option offenhalten

Wer den Arbeitsplatz sichern will, darf sich nicht vorschnell auf eine reine Abfindungslogik festlegen. Die Möglichkeit der Fortsetzung schafft häufig gerade erst den nötigen Verhandlungsdruck.

Hebel 02

Abfindung nur auf Basis eines belastbaren Prozessrisikos

Eine starke Abfindung entsteht aus konkreten Angriffspunkten gegen Kündigungsgrund, Auswahl und Weiterbeschäftigung. Je klarer diese Punkte vorbereitet sind, desto besser wird die wirtschaftliche Linie.

Hebel 03

Nebenpunkte von Anfang an mitverhandeln

Freistellung, Resturlaub, Bonus, variable Vergütung, Zeugnis und Übergabepflichten gehören von Beginn an zur Strategie. Gerade dort steckt oft zusätzlicher wirtschaftlicher Wert.

Nächster Schritt

Ordentliche Kündigung ist erst dann wirtschaftlich stark, wenn daraus der richtige nächste Schritt folgt.

Von dieser Unterseite aus führen die stärksten Wege direkt in die Mandanten-Anfrage, den Abfindungsrechner und die RSV-Prüfung. So wird aus Recherche schneller eine belastbare arbeitsrechtliche Gesamtstrategie.

FAQ

Fragen zur Ordentliche Kündigung

Vier Fragen, die bei einer ordentlichen Kündigung fast immer sofort beantwortet werden sollten.

Ist eine betriebsbedingte Kündigung wegen einer Umstrukturierung automatisch wirksam?

Nein. Zu prüfen sind der dauerhafte Wegfall der Beschäftigung, freie Alternativen, der richtige Auswahlkreis und die Sozialauswahl. Gerade diese Punkte werden häufig zu pauschal behandelt.

Muss der Arbeitgeber mir vor einer ordentlichen Kündigung einen anderen Arbeitsplatz anbieten?

Regelmäßig ist zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung im Betrieb oder Unternehmen möglich und zumutbar gewesen wäre. Das kann ein zentraler Angriffspunkt sein.

Spielt eine Abmahnung bei ordentlichen Kündigungen immer eine Rolle?

Nicht in jedem Fall. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist sie aber oft ein zentrales Thema. Bei betriebsbedingten Kündigungen steht sie dagegen regelmäßig nicht im Vordergrund.

Kann ich trotz ordentlicher Kündigung auf eine Abfindung hin verhandeln?

Ja, aber nicht automatisch. Entscheidend ist, wie angreifbar die Kündigung ist und welches wirtschaftliche Ziel mit dem Verfahren verfolgt wird.

Direkter Kontakt

Ordentliche Kündigung jetzt strukturiert prüfen lassen und den Fall digital einsteuern.

Wenn Zeitdruck besteht, sollten Unterlagen, Fristen, Zielrichtung und Rechtsschutz sofort geordnet werden. Genau daraus entsteht die belastbare Linie für Kündigungsschutzklage, Verhandlung, Vergleich oder Abfindung.

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