Leitlinie
"Eine ordentliche Kündigung ist nicht deshalb wirksam, weil sie geordnet klingt."
Die überlassenen Materialien zu § 1 KSchG machen deutlich, wie stark Kündigungsschutz von Prognose, Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl abhängt. Genau an diesen Punkten werden vermeintlich saubere Arbeitgebererzählungen oft brüchig.
Quellgedanke aus dem überlassenen Material zu § 1 KSchG, Sozialauswahl und Weiterbeschäftigung.
§ 1 KSchG
Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das ist deutlich mehr als eine formale Begründung.
Weiterbeschäftigung
Vor Beendigung ist regelmäßig zu prüfen, ob freie oder zumutbar erreichbare Alternativen bestanden haben.
Sozialauswahl
Gerade bei betriebsbedingter Kündigung entscheiden Vergleichbarkeit, Sozialdaten und dokumentierte Auswahlfehler über den Hebel im Verfahren.