Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die meist zuerst gestellt werden
Die nachfolgenden Punkte greifen typische Such- und Entscheidungssituationen im Arbeitsrecht auf:
Klagefrist, Kleinbetrieb, Änderungskündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Klageverzicht, bundesweite Vertretung und die Organisation arbeitsgerichtlicher Termine.
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?
Regelmäßig läuft die Frist für die Kündigungsschutzklage drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert oft entscheidende Rechte.
Kann ich meine Kündigung online prüfen lassen und die Anfrage direkt digital starten?
Ja. Über die Mandanten-Anfrage lassen sich Kündigung, Zugangstag, Unterlagen, Zielrichtung und Rechtsschutzversicherung strukturiert online übermitteln. Das ist oft der schnellste Weg, um Frist und Strategie gleichzeitig sauber aufzusetzen.
Wann sollte ich direkt einen Anwalt für Kündigungsschutz kontaktieren?
Spätestens dann, wenn die Kündigung bereits zugegangen ist, ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, eine fristlose Kündigung im Raum steht oder die Drei-Wochen-Frist zu laufen begonnen hat. Früher Kontakt verbessert meist Fristschutz, Prozessstrategie und Verhandlungsposition.
Gilt die Drei-Wochen-Frist auch im Kleinbetrieb, in der Wartezeit oder bei fristloser Kündigung?
Sehr häufig ja. Auch außerhalb des klassischen Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes oder bei außerordentlichen Kündigungen darf die Frist nicht leichtfertig ignoriert werden.
Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasse?
Dann greift regelmäßig die gesetzliche Fiktionswirkung. Eine nachträgliche Zulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und muss sehr präzise begründet werden.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung entsteht meist nicht automatisch, sondern ist Ergebnis einer taktisch geführten Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs.
Was ist bei einer Änderungskündigung besonders wichtig?
Häufig ist zu prüfen, ob das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen werden sollte. Damit lässt sich der Arbeitsplatz vorläufig sichern, während die neuen Bedingungen gerichtlich überprüft werden.
Sind betriebsbedingte Kündigungen unangreifbar, wenn der Arbeitgeber umstrukturiert?
Nein. Gerade hier wird geprüft, ob der Wegfall dauerhaft ist, ob freie Arbeitsplätze bestehen, ob das Anforderungsprofil sachlich trägt und ob die Sozialauswahl korrekt erfolgt ist.
Kann ich auch im Kleinbetrieb gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja, je nach Fall. Auch im Kleinbetrieb kommen etwa Diskriminierung, Treuwidrigkeit, Formfehler oder besondere Schutzvorschriften als Angriffspunkte in Betracht.
Ist ein Klageverzicht in einer Ausgleichsquittung oder Empfangsbestätigung bindend?
Nicht zwingend. Vorformulierte Verzichtsklauseln ohne erkennbare Gegenleistung sind rechtlich angreifbar. Direkt nach Kündigungszugang sollte daher nichts vorschnell unterschrieben werden.
Werden Mandate nur in der Region betreut?
Nein. Arbeitsrechtliche Mandate werden bundesweit bearbeitet. Entscheidend sind Unterlagen, Fristen, Strategie und eine belastbare Kommunikation, nicht allein die räumliche Nähe.
Wer nimmt arbeitsgerichtliche Termine wahr?
Arbeitsgerichtliche Termine werden grundsätzlich persönlich durch Dr. Nico Schmied vorbereitet und nach Möglichkeit auch persönlich wahrgenommen. Besteht in einem Einzelfall eine kollidierende Terminslage, kann mit einer erfahrenen Terminsvertretung gearbeitet werden; Fallführung, Verhandlungslinie und unmittelbare Rückkopplung bleiben dabei in der Kanzlei.