Prüfprogramm
Diese Punkte werden im Einzelfall sauber auseinandergezogen.
Fristlose Kündigungen stehen und fallen oft mit der Genauigkeit des Tatsachenvortrags. Wer dort Lücken findet, verschiebt das gesamte Prozessbild.
Prüffeld 01
Tatkündigung oder Verdachtskündigung
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob dem Arbeitnehmer eine erwiesene Pflichtverletzung oder nur ein Verdacht vorgeworfen wird. Beides folgt unterschiedlichen Anforderungen.
Prüffeld 02
Zeitachse des Arbeitgebers
Wann wurde was bekannt, wer wusste es, wann wurde intern ermittelt und wann wurde die Kündigung vorbereitet? Gerade diese Chronologie entscheidet oft über die Wirksamkeit.
Prüffeld 03
Abmahnung, Aufklärung und Anhörung
Bei vielen Sachverhalten ist zu prüfen, ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre, ob ausreichend aufgeklärt wurde und ob die Beteiligungsrechte des Betriebsrats beachtet wurden.
Prüffeld 04
Auslauffrist, Freistellung oder andere Reaktion
Nicht jeder gravierende Konflikt rechtfertigt die sofortige Beendigung. Häufig stellt sich die Frage, ob eine weniger einschneidende Reaktion rechtlich näher lag.